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KLEINGARTENVEREIN am HASTEBACH e.V.

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                                                         RUNDSCHREIBEN 2024

Hameln, Juni 2024


In der Gartensaison 2024 möchten wir Sie an einige Punkte erinnern, die zwar jedem Gartenfreund bekannt sind, aber manchmal in Vergessenheit geraten. Und auch über Neuigkeiten informieren.  Dies soll nicht mit erhobenem Zeigefinger erfolgen, sondern Wichtiges ins Gedächtnis zurückrufen, unseren neuen Mitgliedern als Information dienen und für ein gutes Miteinander in unserer Kolonie sorgen.


Gemeinschaftsarbeit

• Für jeden Garten sind im Jahr 10 Arbeitsstunden zu leisten. Bei Nichtleistung wird jede Stunde mit 20,00 €

  berechnet.

• Lt. Mitgliederbeschluss müssen 5 Stunden bis zum 15.Juni, die restlichen 5 Stunden bis zum 31. Oktober

  bzw. bis zum letzten Termin der Gemeinschaftsarbeit erbracht werden. Die Abrechnung für nicht geleistete

  Stunden erfolgt halbjährlich.

• Wir bitten die Gartenfreunde, denen die Gemeinschaftsarbeit wegen Rasenmähen und Heckenschnitt an

  den Zäunen angerechnet wird, diese Aufgaben auch wirklich zu erledigen. Bei nicht ordnungsgemäßer

  Pflege werden die Stunden in Rechnung gestellt.

• Termine für die Gemeinschaftsarbeit werden im Schaukasten am Vereinsheim ausgehängt. Bei starkem

  Regen wird der Termin auf den darauffolgenden Samstag verlegt.

• Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seiner Berufstätigkeit nicht teilnehmen kann, spricht bitte mit

  dem Vorstand.

Bauvorschriften

• Bauvorschriften müssen eingehalten werden. Die Größe eines Gartenhauses darf 24 qm umbauten Raum,

  12 qm Freisitz (nach 2 Seiten offen) nicht überschreiten. Jeder An-, Um- oder Neubau von Gartenhaus oder

  Geräteschuppen muss genehmigt werden. Dazu müssen Pläne beim Vorstand eingereicht werden. Bei

  nicht Einhaltung dieser Vorschriften gehen die Kosten für einen eventuellen Abriss zu Lasten des

  Gartenfreundes.

Anhänger Vermietung

• Bitte bei Bedarf unseren 2. Vorsitzenden, Kai Dortmund, zwei Tage vorher anrufen und den Anhänger

  reservieren (0162 785 431 8)

Einhaltung der Ruhezeiten

• Während des gesamten Jahres sind die Ruhezeiten lt. der Verordnung der Stadt Hameln unbedingt

  einzuhalten. Dies gilt besonders für die Mittagspause von 13.00 bis 15.00 Uhr und für das Wochenende

  Samstag, ab 17.00 Uhr (Beschluss Jahreshauptversammlung 2021 ).

• Jeder Gartenfreund sollte den Mut besitzen, seinen Nachbarn freundlich darauf anzusprechen, wenn dieses

  einmal nicht der Fall sein sollte. Ein freundliches Wort wird jeder akzeptieren. Es muss nicht immer gleich

  der Vorstand eingeschaltet werden. Wir Kleingärtner in unserer Kolonie sind eine Gemeinschaft und sollten

  gegenseitig Rücksicht nehmen.

• Die Maschinenzeiten in unserer Kolonie gelten wie folgt:

    •    Rasenmäher, Aggregate und Motorgeräte

   Mo- Fr 08.00 bis 13.00 Uhr und

               15.00 bis 19.00 Uhr

   Sa       08.00 bis 13.00 Uhr und

              15.00 bis 17.00 Uhr


Wege

• Jeder Gartenfreund hat die an seinen Einzelgarten grenzenden Wege bis zur halben Breite von Unkraut

  frei und sauber zu halten. Eine neue Schicht Kies erleichtert diese Arbeit sehr. Man kann dabei eventuell

  eine Sammelbestellung vom Kieswerk mit mehreren Gärten organisieren. Die Sammelbestellung ist unter

  Gartenfreunden eigenständig zu organisieren.

• Werden Baumaterialien, Bauschutt oder andere Stoffe in Ermangelung eines besonderen Umschlagplatzes

  mit Genehmigung des Vorstandes auf den Wegen abgeladen, so sind diese Stoffe innerhalb von 24

  Stunden wieder zu entfernen und der Weg von den Abfällen zu reinigen. Schäden müssen vom Verursacher

  beseitigt werden oder die Beseitigung wird von Seiten des Vorstandes in Rechnung gestellt.

Das Ehrenamt

• Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass der Verein nicht ohne ehrenamtlich arbeitende Mitglieder

  existieren kann. Ohne Vorstand müssten Anwälte die laufenden Geschäfte übernehmen, was um vieles

  teurer werden würde. Oder die Kolonie würde ganz geschlossen. Auch Sie möchten sicherlich, dass Ihre

  Anliegen sorgfältig bearbeitet werden.

• Der Verein funktioniert, weil Ehrenamtliche sich um vieles kümmern. Sie sind bereit, Ihre Freizeit im

  Interesse der Gemeinschaft zu opfern. Viele der zu erledigenden Aufgaben sind vielen Gartenfreunden gar

  nicht bekannt. Sie werden ohne viel Aufhebens erledigt.

• Das Vereinsleben funktioniert bestens. Die Abrechnung der Pachten und aller weiteren Aufgaben erfolgt

  pünktlich und reibungslos, die Einladung für Mitgliederversammlungen werden rechtzeitig verschickt.

• Darum möchten wir Sie noch einmal eindringlich bitten darüber nachzudenken, ob Sie nicht in Ihrer

  Gartenkolonie ein Ehrenamt (z.B. Einsatzleiter, Gerätewart oder im Vergnügungsausschuss) bekleiden

  möchten. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim 1. Vorsitzenden, Ronny Wünn, Tel.: 0155 / 60023792.

Adressänderungen

Bitte geben Sie uns Adressänderungen schnellstmöglich bekannt, damit unsere Post (Zeitung,

  Rundschreiben) Sie auch erreichen kann und wir Sie auch in Notfällen (Einbruch, Sturmschäden etc.)

  benachrichtigen können.

Facebook

• Auf Facebook finden Sie uns unter „Hastebacher-Gartenfreunde" und unsere Homepage unter

  www.kgv-am-hastebach-ev.de

Hunde

Hundebesitzer haben Respekt vor Menschen die Angst vor Hunden haben. Darum achten Sie bitte darauf,

  dass Ihre Hunde nicht über Zäune in andere Gärten springen. Erfahrene Hundebesitzer nehmen ihre Hunde

  auf den Wegen auch an die kurze Leine, und wenn Kinder des Weges kommen, sowieso! Das fördert dann

  auch eher das Verständnis von Nichthundehaltern. Bitte nehmen Sie Rücksicht.

Kleintierhaltung (Hühner, Kaninchen usw.) sind in unserer Gartenkolonie lt. Bundeskleingartengesetz

  verboten.

Verbrennung von Gartenabfällen und Unrat

Das Verbrennen von Gartenabfällen und Unrat, damit auch von Laub, ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz

  (KrWG) seit dem 1. Januar 2015 verboten. Wer dennoch Laub im Garten verbrennt, begeht eine

  Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem sind keine Feuertonnen

  erlaubt, nur Feuerschalen von max. 1 m Durchmesser.

Trampoline

Wie Sie bereits unserer Gartenzeitung und unserem Schaukasten am Vereinsheim entnehmen konnten, gibt

  es neue Vorschriften bezüglich Trampolinen im Garten. Das Aufstellen von Trampolinen als Spielgerät im

  Kleingarten ist mit dem Vorstand abzuklären. Das Einverständnis der Nachbarn ist einzuholen, für ein

  positives Nachbarschaftsverhältnis. Am Ende der Gartensaison ist ein Rückbau erforderlich, um ggf.

  Sturmschäden etc. vorzubeugen. übergeordnete Regelungen der Landes- oder Ortsverbände sind zu

  beachten. Die Größe sollte 3,5 qm nicht überschreiten und ein entsprechender Abstand zum Nachbargarten

  eingehalten werden. Am besten sprechen Sie sich mit Ihrem Nachbarn ab. Die Ruhezeiten sind zu

  beachten. Das Trampolin muss entsprechend der Maßgaben des Herstellers aufgestellt und sicher im Boden

  verankert werden. Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem

  Pächter der Parzelle. Der Vorstand kann bei Nichteinhaltung der Vorgaben die Genehmigung zum Aufstellen

  widerrufen.


Wir wünschen Ihnen allen ein erfolgreiches Gartenjahr 2024 Über Anregungen und konstruktive Kritik würden

wir uns freuen. Sprechen Sie uns doch einfach an oder senden Sie uns eine Email an:

info_kgv_am.hastebach@yahoo.com

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand

(R. Wünn, K. Dortmund, S. Wünn, K. Henze, R. Nagel, M. Kühne)