RUNDSCHREIBEN 2024
Hameln, Juni 2024
In der Gartensaison 2024 möchten wir Sie an einige Punkte erinnern, die zwar jedem Gartenfreund bekannt sind, aber manchmal in Vergessenheit geraten. Und auch über Neuigkeiten informieren. Dies soll nicht mit erhobenem Zeigefinger erfolgen, sondern Wichtiges ins Gedächtnis zurückrufen, unseren neuen Mitgliedern als Information dienen und für ein gutes Miteinander in unserer Kolonie sorgen.
Gemeinschaftsarbeit
• Für jeden Garten sind im Jahr 10 Arbeitsstunden zu leisten. Bei Nichtleistung wird jede Stunde mit 20,00 €
berechnet.
• Lt. Mitgliederbeschluss müssen 5 Stunden bis zum 15.Juni, die restlichen 5 Stunden bis zum 31. Oktober
bzw. bis zum letzten Termin der Gemeinschaftsarbeit erbracht werden. Die Abrechnung für nicht geleistete
Stunden erfolgt halbjährlich.
• Wir bitten die Gartenfreunde, denen die Gemeinschaftsarbeit wegen Rasenmähen und Heckenschnitt an
den Zäunen angerechnet wird, diese Aufgaben auch wirklich zu erledigen. Bei nicht ordnungsgemäßer
Pflege werden die Stunden in Rechnung gestellt.
• Termine für die Gemeinschaftsarbeit werden im Schaukasten am Vereinsheim ausgehängt. Bei starkem
Regen wird der Termin auf den darauffolgenden Samstag verlegt.
• Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seiner Berufstätigkeit nicht teilnehmen kann, spricht bitte mit
dem Vorstand.
Bauvorschriften
• Bauvorschriften müssen eingehalten werden. Die Größe eines Gartenhauses darf 24 qm umbauten Raum,
12 qm Freisitz (nach 2 Seiten offen) nicht überschreiten. Jeder An-, Um- oder Neubau von Gartenhaus oder
Geräteschuppen muss genehmigt werden. Dazu müssen Pläne beim Vorstand eingereicht werden. Bei
nicht Einhaltung dieser Vorschriften gehen die Kosten für einen eventuellen Abriss zu Lasten des
Gartenfreundes.
Anhänger Vermietung
• Bitte bei Bedarf unseren 2. Vorsitzenden, Kai Dortmund, zwei Tage vorher anrufen und den Anhänger
reservieren (0162 785 431 8)
Einhaltung der Ruhezeiten
• Während des gesamten Jahres sind die Ruhezeiten lt. der Verordnung der Stadt Hameln unbedingt
einzuhalten. Dies gilt besonders für die Mittagspause von 13.00 bis 15.00 Uhr und für das Wochenende
Samstag, ab 17.00 Uhr (Beschluss Jahreshauptversammlung 2021 ).
• Jeder Gartenfreund sollte den Mut besitzen, seinen Nachbarn freundlich darauf anzusprechen, wenn dieses
einmal nicht der Fall sein sollte. Ein freundliches Wort wird jeder akzeptieren. Es muss nicht immer gleich
der Vorstand eingeschaltet werden. Wir Kleingärtner in unserer Kolonie sind eine Gemeinschaft und sollten
gegenseitig Rücksicht nehmen.
• Die Maschinenzeiten in unserer Kolonie gelten wie folgt:
• Rasenmäher, Aggregate und Motorgeräte
Mo- Fr 08.00 bis 13.00 Uhr und
15.00 bis 19.00 Uhr
Sa 08.00 bis 13.00 Uhr und
15.00 bis 17.00 Uhr
Wege
• Jeder Gartenfreund hat die an seinen Einzelgarten grenzenden Wege bis zur halben Breite von Unkraut
frei und sauber zu halten. Eine neue Schicht Kies erleichtert diese Arbeit sehr. Man kann dabei eventuell
eine Sammelbestellung vom Kieswerk mit mehreren Gärten organisieren. Die Sammelbestellung ist unter
Gartenfreunden eigenständig zu organisieren.
• Werden Baumaterialien, Bauschutt oder andere Stoffe in Ermangelung eines besonderen Umschlagplatzes
mit Genehmigung des Vorstandes auf den Wegen abgeladen, so sind diese Stoffe innerhalb von 24
Stunden wieder zu entfernen und der Weg von den Abfällen zu reinigen. Schäden müssen vom Verursacher
beseitigt werden oder die Beseitigung wird von Seiten des Vorstandes in Rechnung gestellt.
Das Ehrenamt
• Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass der Verein nicht ohne ehrenamtlich arbeitende Mitglieder
existieren kann. Ohne Vorstand müssten Anwälte die laufenden Geschäfte übernehmen, was um vieles
teurer werden würde. Oder die Kolonie würde ganz geschlossen. Auch Sie möchten sicherlich, dass Ihre
Anliegen sorgfältig bearbeitet werden.
• Der Verein funktioniert, weil Ehrenamtliche sich um vieles kümmern. Sie sind bereit, Ihre Freizeit im
Interesse der Gemeinschaft zu opfern. Viele der zu erledigenden Aufgaben sind vielen Gartenfreunden gar
nicht bekannt. Sie werden ohne viel Aufhebens erledigt.
• Das Vereinsleben funktioniert bestens. Die Abrechnung der Pachten und aller weiteren Aufgaben erfolgt
pünktlich und reibungslos, die Einladung für Mitgliederversammlungen werden rechtzeitig verschickt.
• Darum möchten wir Sie noch einmal eindringlich bitten darüber nachzudenken, ob Sie nicht in Ihrer
Gartenkolonie ein Ehrenamt (z.B. Einsatzleiter, Gerätewart oder im Vergnügungsausschuss) bekleiden
möchten. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim 1. Vorsitzenden, Ronny Wünn, Tel.: 0155 / 60023792.
Adressänderungen
• Bitte geben Sie uns Adressänderungen schnellstmöglich bekannt, damit unsere Post (Zeitung,
Rundschreiben) Sie auch erreichen kann und wir Sie auch in Notfällen (Einbruch, Sturmschäden etc.)
benachrichtigen können.
• Auf Facebook finden Sie uns unter „Hastebacher-Gartenfreunde" und unsere Homepage unter
www.kgv-am-hastebach-ev.de
Hunde
• Hundebesitzer haben Respekt vor Menschen die Angst vor Hunden haben. Darum achten Sie bitte darauf,
dass Ihre Hunde nicht über Zäune in andere Gärten springen. Erfahrene Hundebesitzer nehmen ihre Hunde
auf den Wegen auch an die kurze Leine, und wenn Kinder des Weges kommen, sowieso! Das fördert dann
auch eher das Verständnis von Nichthundehaltern. Bitte nehmen Sie Rücksicht.
• Kleintierhaltung (Hühner, Kaninchen usw.) sind in unserer Gartenkolonie lt. Bundeskleingartengesetz
verboten.
Verbrennung von Gartenabfällen und Unrat
• Das Verbrennen von Gartenabfällen und Unrat, damit auch von Laub, ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) seit dem 1. Januar 2015 verboten. Wer dennoch Laub im Garten verbrennt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem sind keine Feuertonnen
erlaubt, nur Feuerschalen von max. 1 m Durchmesser.
Trampoline
• Wie Sie bereits unserer Gartenzeitung und unserem Schaukasten am Vereinsheim entnehmen konnten, gibt
es neue Vorschriften bezüglich Trampolinen im Garten. Das Aufstellen von Trampolinen als Spielgerät im
Kleingarten ist mit dem Vorstand abzuklären. Das Einverständnis der Nachbarn ist einzuholen, für ein
positives Nachbarschaftsverhältnis. Am Ende der Gartensaison ist ein Rückbau erforderlich, um ggf.
Sturmschäden etc. vorzubeugen. übergeordnete Regelungen der Landes- oder Ortsverbände sind zu
beachten. Die Größe sollte 3,5 qm nicht überschreiten und ein entsprechender Abstand zum Nachbargarten
eingehalten werden. Am besten sprechen Sie sich mit Ihrem Nachbarn ab. Die Ruhezeiten sind zu
beachten. Das Trampolin muss entsprechend der Maßgaben des Herstellers aufgestellt und sicher im Boden
verankert werden. Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem
Pächter der Parzelle. Der Vorstand kann bei Nichteinhaltung der Vorgaben die Genehmigung zum Aufstellen
widerrufen.
Wir wünschen Ihnen allen ein erfolgreiches Gartenjahr 2024 Über Anregungen und konstruktive Kritik würden
wir uns freuen. Sprechen Sie uns doch einfach an oder senden Sie uns eine Email an:
info_kgv_am.hastebach@yahoo.com
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
(R. Wünn, K. Dortmund, S. Wünn, K. Henze, R. Nagel, M. Kühne)