Ruhezeiten
lt. Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung
vom 17.03.2018
RASENMÄHER, AGGREGATE
und MOTOR-GERÄTE:
Mo. - Fr. 8.00 - 13.00 und 15.00 - 19.00 Uhr
Sa. 8.00 - 13.00 und 15.00 - 17.00 Uhr
In der Zeit vom 01.11. bis 15.03. ist die
Mittags-Ruhezeit aufgehoben.
An gesetzlichen Feiertagen gilt am gesamten Tag die Ruhezeit.
H E C K E N S C H N I T T
Beim Schneiden der Hecken ist eine geringfügige
Überschreitung der Maschinenzeiten erlaubt.
Dies gilt nicht, wenn man mit dem Schneiden erst kurz
vor Ende der angegebenen Zeit beginnt.
Die Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten. Dies gilt besonders im
Sommer für die Mittagspause von 13.00 bis 15.00 Uhr.